- erfolgreicher Abschluss einer einschlägigen, nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung in Verbindung mit einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr
- erfolgreicher Abschluss der Berufsschule
Liste Zugangsberufe
ODER
- erfolgreicher Abschluss der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und eine für die Ausbildung in der Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren
- Der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule wird auf die Dauer der notwendigen Berufstätigkeit angerechnet.