Berufsbild:
Industriemechaniker/-innen stellen technische Systeme her, halten sie in Stand und überwachen sie. Sie richten Produktionsanlagen ein, rüsten sie um, nehmen sie in Betrieb und kontrollieren den Produktionsablauf. Industriemechaniker/-in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in der Industrie ausgebildet, verfügt jedoch über Differenzierungsmöglichkeiten durch betriebliche Einsatzgebiete.
Voraussetzungen:
Ausbildungsvertrag mit Betrieb (duale Ausbildung)
Ausbildungsdauer:
Die Lehrausbildung dauert in der Regel 3,5 Jahre.
Einsatzgebiete:
- Feingerätebau
- Instandhaltung
- Maschinen- und Anlagenbau
- Produktionstechnik
Ausbildungsinhalte:
Betriebliche Ausbildung
Zu den Schwerpunkten der berufsspezifischen Fachqualifikation gehören:
- Arbeitsaufgaben im Team planen, vorbereiten, organisieren; Arbeit mit vor- und nachgelagerten Bereichen im Betrieb abstimmen
- Geräte-, Maschinenbauteile und -gruppen herstellen, bearbeiten; Bauteile montieren
- Baugruppen zu Maschinen und technischen Systemen montieren; Maschinenfunktionen einstellen und prüfen
- Maschinen und Systeme einstellen, in Betrieb nehmen und den Produktionsablauf kontrollieren
- defekte Maschinen und Systeme reparieren und instandsetzen, ggf. Reparatur veranlassen
- Ersatzteile bestimmen, Beschaffung oder Herstellung veranlassen
- Maschinen und Systeme in Stand halten, ggf. umrüsten; ggf. Komponenten der Steuerungstechnik überprüfen und erweitern
- Qualitätskontrollen durchführen
- Arbeiten und Ergebnisse dokumentieren
- Kundengespräche durchführen; technische Systeme und Produkte an Kunden übergeben
- Betriebliches Qualitätsmanagement anwenden
Schulische Ausbildung
Die Ausbildung in unserer Berufsschule erfolgt im Turnus mit 2 Wochen Berufsschulunterricht und 4 Wochen praktischer Ausbildung im Betrieb. Eine Berufsschulwoche umfasst 26 Wochenstunden berufsbezogenen und 10 Wochenstunden berufsübergreifenden Unterricht.
Der berufsübergreifende Bereich enthält die Unterrichtsfächer Deutsch, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde, Englisch, Sport und Ethik.
Die berufsbezogene Ausbildung in der Berufsschule gliedert sich in
- Grundstufe - 1. Lehrjahr
- Fachstufe I - 2. Lehrjahr
- Fachstufe II - 3./4. Lehrjahr
und umfasst folgende Lernfelder:
- 1. Lehrjahr
- LF 1 - Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
- LF 2 - Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
- LF 3 - Herstellen von einfachen Baugruppen
- LF 4 - Warten technischer Systeme
- 2. Lehrjahr
- LF 5 - Fertigen von Einzelteilen mit Werkzeugmaschinen
- LF 6 - Installieren und Inbetriebnehmen steuerungstechnischer Systeme
- LF 7 - Montieren von technischen Teilsystemen
- LF 8 - Fertigen auf numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen
- LF 9 - Instandsetzen von technischen Systemen
- 3. Lehrjahr
- LF 10 - Herstellen und Inbetriebnehmen von technischen Systemen
- LF 11 - Überwachen der Produkt- und Prozessqualität
- LF 12 - Instandhalten von technischen Systemen
- LF 13 - Sicherstellen der Betriebsfähigkeit automatisierter Systeme
- 4. Lehrjahr
- LF 14 - Planen und Realisieren technischer Systeme
- LF 15 - Optimieren von technischen Systemen
- 2.-4. Lehrjahr
- Berufsbezogene Projekte
Ausbildungsabschluss:
gestreckte Abschlussprüfung der Industrie- und Handelskammer
Der Teil 1 (Komplexe Arbeitsaufgabe) der gestreckten Abschlussprüfung wird im 2. Lehrjahr abgelegt. Am Ende des 4. Lehrjahres findet der Teil 2 der Abschlussprüfung mit der Prüfung der berufsspezifischen Qualifikationen statt. Teil 2 besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im praktischen Teil kann der Prüfling zwischen einem betrieblichen Auftrag oder einer überbetrieblich entwickelten Aufgabe wählen. Ein Fachgespräch schließt den zweiten Teil der Prüfung ab.
Sowohl Teil 1 als auch Teil 2 der gestreckten Prüfung fließen in das Zeugnis der IHK ein.
Beide Prüfungsteile werden durch die Industrie- und Handelskammer durchgeführt. Die Abschlüsse werden bundesweit anerkannt.
mögliche zusätzliche schulische Abschlüsse:
Mittlerer Schulabschluss
Schüler, die noch keinen Realschulabschluss haben, wird der mittlere Schulabschluss zuerkannt, wenn sie über einen Hauptschulabschluss verfügen und die Berufsschule sowie die Abschlussprüfung der IHK mit mindestens befriedigendem Gesamtergebnis abgeschlossen haben. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: formloser Antrag, Hauptschulzeugnis, das Abschlusszeugnis der Berufsschule, Prüfungszeugnis der Kammer (Zeugnisse müssen im Original vorgelegt werden).
Fachhochschulreife
Wenn Sie über einen Realschulabschluss (oder einen gleichwertigen mittleren Bildungsabschluss) verfügen und diesen Beruf erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie die einjährige Fachoberschule in der Fachrichtung Technik an unserer Einrichtung besuchen, um die Fachhochschulreife zu erlangen. Die einjährige Fachoberschule wird in Vollzeit- und berufsbegleitender Teilzeitform angeboten.
Berufliche Weiterbildung:
Nach entsprechender Berufspraxis bieten sich z. B. folgende aufstiegsorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten an:
- Industriemeister/in - Metall
- Staatlich geprüfter Techniker, z. B. für Maschinentechnik; Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik oder Fahrzeugtechnik
- Konstrukteur/in
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
BERUFENET der Agentur für Arbeit
BERUFETV der Agentur für Arbeit
Ansprechpartner:
Herr Eckhardt
Fachleiter Fachbereich Fertigungstechnik
Telefon: 0351/4403920
Anmeldung:
Berufliches Schulzentrum für Technik
„Gustav Anton Zeuner“
Gerokstraße 22
01307 Dresden
Anmeldeunterlagen:
- Anmeldeformular (Bitte vom Lehrbetrieb ausfüllen und unterschreiben lassen!)
- Kopie des Lehrvertrages (mit Stempel der IHK)
- 1 Lichtbild
- beglaubigte Kopie des letzten Abschlusszeugnisses der Mittelschule/des Gymnasiums
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten/Notfalladresse (gilt nur für Schüler unter 18 Jahren)
- Anmelde-/Abmeldebescheinigung von der abgehenden Schule (gilt nur für Schüler unter 18 Jahren)